Rechtliche Rahmenbedingungen
Ich arbeite mit der Pflegeerlaubnis vom Jugendamt München, die mir die Kinderbetreuung in unserem Haus gestattet.
Durch den Familien-Bildungsstätte „Elly Heuss-Knapp“ wurde ich ausgebildet und nehme regelmäßig an Weiterbildungen teil.
Das Bundeszertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“ für die Tagespflegeperson werde ich nach der erfolgreichen Prüfung im Dezember 2017 erhalten.
Alle Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden sind unfallversichert.
Vor Beginn des Bereuungsverhältnisses wird ein Tagespflegevertrag abgeschlossen.
Im Tagespflegevertrag werden alle wichtigen Rahmenbedingungen wie die Betreuungszeiten und die Anzahl der monatlichen Betreuungsstunden sowie Urlaub vertraglich
fixiert.
Im Krankheitsfall, bitte ich um eine Benachrichtigung bis 10.00 Uhr.
Wenn das Tageskind nicht oder verspätet kommen sollte bzw. später abgeholt wird, bitte ich um schnellstmögliche Benachrichtigung.
Die Telefonnummern der Eltern und anderer Familien - Angehörigen werden für ,,Notfälle" ebenfalls im Tagespflegevertrag notiert.
Ich unterliege der Schweigepflicht.